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Verwendungsgruppe A - Wachdienst

(1) Verwendungsgruppe A - Wachdienst

Zu den regelmäßigen Arbeiten in der Verwendungsgruppe gehöhren eine oder mehrere der nachfolgend aufgezählten Arbeiten:

a) Ein- und Ausweisung von Fahrzeugen.
b) Auskunftserteilung und Telefondienst, soweit sie mit der Wachtätigkeit zusammenhängen.
c) Überwachung und Bedienung von Kontrollanlagen jeglicher Art.
d) Kontrollgänge, sowie alle Arbeiten im Zusammenhang mit diesen.
e) Kontrolle aller Zu- und Abgänge der zu bewachenden Objekte, ob diese verschlossen bzw. vorschriftsmäßig abgesichert sind.
f) Auf- und Absperrdienste.
g) Bedienung und Beaufsichtigung von Zeiterfassungs- und Zutrittskontrollsystemen.
h) Schalten von Licht- oder Betriebsanlagen, z. B. mittels Aus- und Einschalten durch einen Schalter, Hebel, Wasserhahn oder Schaltschütz bzw. Entzünden von Gasflammen und die hierzu notwendige Beobachtung der Kontrollanlagen.
i) Betreuung automatischer Ölfeuerungen, inkl. Öl nach Bedarf nachpumpen, soweit dies durch eine automatische Ölpumpe besorgt werden kann.
j) Einfache Handhabung von Alarm-, Gefahrenmelde-, Haustechnik- und Datenverarbeitungsanlagen.
k) Ergreifung von Maßnahmen im Alarmfall.
l) Parkplatzaufseher sowie Regelung, Sicherung und Überwachung des Straßenverkehrs im privaten Bereich.
m) Passagedienste in öffentlichen Verkehrsbauwerken.
n) Wachdienst als Kontrollgangs- und Aufsichtsdienst sowie alle Arbeiten im Zusammenhang mit diesem.
o) Bewachung einzelner Kojen bei Messen und dgl. außerhalb der Öffnungszeiten.
p) Bewachung beweglicher Sachen in öffentlich zugänglichen Bereichen.
q) Durchführung der mit dem Wachdienst zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen und Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang mit diesem.
r) Mitarbeiter des Wachdienstes sind verpflichtet, zusätzlich Arbeiten wie zum Beispiel Beaufsichtigung der ein- und austretenden Personen in Verbindung mit etwaigen Kontrollen, Überprüfung der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge (Kontrolltätigkeit), Ordnungsdienste, Entgegennahme und
Ausfolgung von Poststücken, Garagendienst mit oder ohne Inkasso, Schlüsselübernahme und –übergabe, Verteilung von Reklamedrucksachen, Dienst als Fundstellenbetreuer bzw. Fahrradaufbewahrer, Telefondienst für 10 oder mehr Nebenstellen, mit oder ohne Fremdsprachenkenntnisse oder
Dienst in einer ständig besetzten, Hilfe leistenden Stelle (z. B. Notruf-, Fernwirk- oder Hausleitzentrale), die nicht der Einsatzführung eines Bewachungsunternehmens dient, zu leisten, soferne die Arbeiten, die in den lit. a bis q der Verwendungsgruppe A - Wachdienst aufgezählt sind, zeitlich überwiegen.

Soferne die Arbeiten aus der Verwendungsgruppe A – Wach-dienst der lit. a bis q nicht zeitlich überwiegen, handelt es sich um eine Arbeit der Dienstart B1 Service.

Das Informationsmaterial kommt von der WKO (Wirtschaftskammer Steiermark)

Bewacher_2014.pdf

Copyright © liegt bei der WKO


 

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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 4

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014