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Dienstart B5: Gerichtskontrolldienst

5. Dienstart B5: Gerichtskontrolldienst

Der Gerichtskontrolldienst umfasst jene Arbeitnehmer eines Bewachungsunternehmens, die sämtliche fachlichen und persön-lichen Qualifikationen erbringen, die für diesen Sicherheits-dienst gemäß dem Gerichtsorganisationsgesetz und der vom jeweiligen Gericht erlassenen Hausordnung im Zusammenhang mit dem Gerichtsorganisationsgesetz gefordert werden und Ge-richtskontrolldienst leisten. Zu den regelmäßigen Aufgaben des Gerichtskontrolldienstes zählen:
 
a) Übernahme der am Dienstort vorhandenen Ausrüstungsgegen-stände und Einrichtungen mit Prüfung auf Vollständigkeit und Durchführung eines Funktionstests.
b) Beaufsichtigung der eintretenden Personen in Verbindung mit Kontrollen und Überprüfungen (auch Durchführung von Aus-weiskontrollen).
c) Vornahme von Kontrollen dahingehend, ob die das Gerichts-gebäude betretenden Personen eine Waffe bei sich tragen (unter Verwendung der vorhandenen technischen Sicherheits-einrichtungen).
d) Händische Durchsuchung von Personen und Kleidungsstü-cken.
e) Öffnenlassen von Gepäckstücken und Überprüfung des In-halts.
f) Übernahme von Waffen zur vorübergehenden Verwahrung einschließlich Herstellung der dafür erforderlichen Belege und Rückgabe der Waffen nach Berechtigungsprüfung.
g) Auskunftserteilung.
h) Durchführung von Frequenzzählungen.
i) Ergreifung von Maßnahmen im Gefahrenfall.
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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 11

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014