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Dienstart C1: Kontrollordienst

1. Dienstart C1: Kontrollordienst

Zu den regelmäßigen Aufgaben eines Kontrollors zählen:

a) Kontrolle von Wachorganen aller Verwendungsgruppen mit Ausnahme des Kontrollordienstes, gemäß den jeweiligen betrieblichen Anordnungen.
b) Überprüfung der mechanischen und/oder elektronischen Kontrolleinrichtungen sowie der sonstigen Arbeitsbehelfe und Wartung derselben.
c) Wahrnehmung der Aufgaben als unmittelbarer Vorgesetzter inklusive Kontrolle der gesamten Dienstleistung.
d) Unterstützung der im Dienst befindlichen Wachorgane in dienstlichen Belangen.
e) Einführung und Einschulung der Wachorgane auf Dienstplätzen oder bei geänderter Aufgabenstellung, Durchführung von Nachschulungen und Prüfung der Wachorgane auf ihre Kenntnisse der allgemeinen und besonderen Dienstanweisungen.
f) Kenntnis der einzelnen Dienstplätze sowie der entsprechen-den Dienstvorschriften, laufende Überprüfung derselben auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
g) Durchführung der mit den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen und Meldung von Vorkommnis-sen.
h) Erledigung von Sonderdiensten und gegebenenfalls Alarmverfolgung.
i) Dienst in einer ständig besetzten Hilfe leistenden Stelle, die der Einsatzführung eines Bewachungsunternehmens dient (Einsatzzentrale).

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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 15

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014