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Dienstart D2: Geld- und Werttransportdienst

2. Dienstart D2: Geld- und Werttransportdienst

Zu den regelmäßigen Aufgaben im Geld- und Werttransport-dienst zählen:

a) Entgegennahme und Überprüfung von Tourenplänen, Checklisten und Anweisungen.
b) Übernahme und sichere Verwahrung von Sperrmedien und geistigen Zugriffscodes für Wertgelasse, Transporteinrichtun-gen und Kundenräume.
c) Übernahme von Datenerfassungsgeräten, Scannern, Fernbe-dienungen, tragbaren Funkgeräten, Mobiltelefonen und anderen notwendigen Ausrüstungsgegenständen für den Trans-portdienst sowie Funktionsüberprüfung gemäß den betrieblichen Anweisungen.
d) Übernahme von Waffen und Munition, ordnungsgemäße Ver-wahrung, sachgemäße Führung, Pflege der Waffen und Rückgabe gemäß den betrieblichen Vorschriften.
e) Übernahme und fachgerechte Verwendung der besonderen Transportschutzgeräte.
f) Fahrzeugübernahme und Kontrolle laut StVO und gemäß be-trieblichen Anweisungen.
g) Übernahme von Transportgut und Beladen des Transportfahr-zeugs einschließlich Durchführung der damit verbundenen Kontroll- und Registrierungsakte (wie z. B. Kontrolle von Bar-geldbeträgen auf richtige Höhe der Summe, Unversehrtheit der Packungen und Übereinstimmung mit den Lieferscheinen oder Kontrolle aller übernommenen Wertbehältnisse auf Anzahl, Identifizierbarkeit, Verschluss, Unversehrtheit und Übereinstimmung der Plombennummern).
h) Durchführung der angeordneten Transportfahrten (Touren) als Fahrzeuglenker und/oder Beifahrer (Begleiter) unter ge-nauer Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsbestimmungen.
i) Transport der gelieferten Behältnisse im Gehsteigrisiko (über Gehsteig, Hausflur, Stiegenhaus oder sonstige Zugangswege) vom Werttransporter zum vereinbarten Zielort sowie Abho-lung von Behältnissen vom Zielort und Transport zum Wert-transporter.
j) Führen aller notwendigen Transportunterlagen, Abwicklung des Quittungswesens und Bedienung von Scannern zur Wert- bzw. Packstückverfolgung.
k) Ergreifen von Maßnahmen im Alarm- und Gefahrenfall gemäß Einsatzplan und Sicherung des Transportgutes unter Bedacht-nahme auf die notwendige Eigensicherung.
l) Bedienung von Kontrollanlagen zum Zwecke der Dokumenta-tion der eigenen Tätigkeit sowie Schaltung von Alarm-, Gefahrenmelde- und Zutrittskontrollanlagen gemäß den schrift-lichen Anweisungen.
m)Geldzähl- und Sortierdienste (insbesondere Kommissionierung und Verpackung von Noten, Valuten und Münzen) im stationä-ren und mobilen Bereich.
n) Durchführung sämtlicher mit der Transporttätigkeit oder der Geldzählung zusammenhängenden Verwaltungs- und Siche-rungstätigkeiten.
o) Entleeren und Befüllen von Geldausgabeautomaten ein-schließlich der Durchführung von einfachen Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie aller zugehörigen Sicherungs- und Nebentätigkeiten.
p) Beobachtung und Feststellung von Gefahren aller Art vor, während und nach der Transporttätigkeit und Meldung von Wahrnehmungen und Vorkommnissen (insbesondere Meldung von Änderungen bei den kundenseitigen Routinen oder Risi-ken).
q) Durchführung der mit den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen.

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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 20

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014