Dienstart D5: Fahrscheinkontrolldienst5. Dienstart D5: FahrscheinkontrolldienstZu den regelmäßigen Aufgaben eines Fahrscheinkontrollors zählen: a) Übernahme der Tagesanweisungen bzw. Kontrollpläne für die jeweilige Schicht. b) Aufsuchen des Kontrollabschnitts und Überprüfung der Fahr-gäste in den vorgegebenen Transportmitteln (Straßenbahn-garnitur, Linienbus, etc.) hinsichtlich der Mitführung eines gültigen Fahrausweises. c) Durchführung der laut Dienstanweisung vorgesehenen Verfol-gungshandlungen gegenüber Fahrgästen ohne gültigen Fahr- ausweis (Datenaufnahme, Identitätsfeststellung, Information der Fahrgäste über weitere Vorgangsweise wie z. B. der Mög-lichkeiten einer Nachreichung eines Fahrausweises, usw.). d) Einhebung bzw. Verrechnung des erhöhten Fahrgeldes in Form einer Barzahlung bzw. Ausgabe eines Erlagscheins ge-mäß den Vorgaben des Auftraggebers. e) Überprüfung des Zustandes des kontrollierten Transportmit-tels hinsichtlich Sauberkeit und des Vorliegens von offensicht-lichen Beschädigungen sowie Meldung von besonderen Fest-stellungen gemäß Dienstanweisung. f) Durchführung der mit dem Fahrscheinkontrolldienst verbun-denen schriftlichen Aufzeichnungen (mit Datenerfassungsge-räten bzw. Belegen). g) Führen von Kontrollberichten. h) Meldung von außergewöhnlichen Ereignissen (Exekutivein- satz, Unfälle, Betriebsstörung usw.). i) Ergreifen von Sicherheitsmaßnahmen im Gefahrenfall. j) Informationen von Fahrgästen in Bezug auf Verbindungen, Ab-fahrts- und Ankunftszeiten sowie Umsteigemöglichkeiten. k) Informationsdienst auf Haltestellen im Falle einer Betriebs-störung oder auf Anordnung des Auftraggebers.
Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014 |
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