Dienstart B7: Doorman7. Dienstart B7: DoormanDoorman ist jener Arbeitnehmer eines Bewachungsunternehmens, der vor Geschäftslokalen des Handels oder von Bank- und Kreditinstituten bzw. in deren Eingangs- oder Ausgangsbereich Dienstleistungen erbringt, zu denen folgende regelmäßige Aufgaben zählen: a) Umfeldbeobachtung.b) Begrüßung von Kunden und Gästen. c) Einlasskontrollen. d) Taschenkontrollen. e) Türen öffnen. f) Auskunftstätigkeit. g) Durchsetzung der Hausordnung. h) Deeskalation bei Überfällen. i) Funktion des qualifizierten Zeugen bei Straftaten. j) Aufnahme von Protokollen.
Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014 |
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