Dienstart D6: Lotsendienst6. Dienstart D6: LotsendienstZu den regelmäßigen Aufgaben im Lotsendienst zählen: a) Übernahme des Fahrzeuges, mit dem der Lotsendienst durch-geführt wird (einschließlich Kontrolle des Fahrzeuges laut STVO und gemäß betrieblichen Anweisungen).b) Entgegennahme, Überprüfung und Studium der Dienstanwei-sung und der Routenpläne. c) Übernahme und Überprüfung der notwendigen Ausrüstungs-gegenstände. d) Aufsuchen des vereinbarten Treffpunktes, ab dem die Lotsenfahrt beginnen soll, und Durchführung der angeordneten Lot-senfahrt(en) bis zum vereinbarten Zielort. e) Tätigkeit als Lenker des Lotsenfahrzeuges oder als Begleitperson im Fahrzeug, für das der Lotsendienst geleistet wird, unter Bedachtnahme auf gesetzliche und betriebliche Vor-schriften sowie auf den Zweck des Lotsendienstes. f) Beobachtung der Fahrt des Fahrzeuges (der Fahrzeuge), für das (die) der Lotsendienst geleistet wird, und Ergreifen von Maßnahmen im Gefahrenfall (gemäß Einsatzplan). g) Durchführung der mit den Aufgaben zusammenhängenden schriftlichen Aufzeichnungen.
Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014 |
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