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Dienstart B6: Museumsaufsichtsdienst

6. Dienstart B6: Museumsaufsichtsdienst

Der Ordner- und Kontrolldienst in Museen und ähnlichen Einrich-tungen umfasst jene Arbeitnehmer eines Bewachungsunterneh-mens, welche Aufsichtsdienste in Museen sowie in Objekten des Ausstellungs-, Kunst-, Auktions- und Sammlungsbereiches leisten oder Aufsichtsdienste in Kinobetrieben, Themenparks, laufen-den Gastronomiebetrieben, Diskotheken und Clubbetrieben so-wie auf Messen verrichten.
Zu den regelmäßigen Aufgaben des Ordner- und Kontrolldienstes in Museen sowie in Objekten des Ausstellungs-, Kunst-, Auktions- und Sammlungsbereiches zählen:
 
a) Übernahme und Kontrolle der vorhandenen Kunst- bzw. Aus-stellungsgegenstände in dem zu beaufsichtigenden Bereich in Bezug auf Vollständigkeit und etwaige sichtbare Schäden.
b) Visuelle Kontrolle des Besucherverkehrs zum Schutz der Kunst- bzw. Ausstellungsgegenstände in Verbindung mit etwa-igen Kontrollen.
c) Wachdienst mit oder ohne Kontrollgänge(n).
d) Überwachung der Besucher, um die Einhaltung der Hausord-nung und Vorschriften des jeweiligen Einsatzobjektes durch-zusetzen (z.B. das Fotografierverbot, das Verbot der Berüh-rung von Kunstgegenständen, das Verbot der Mitnahme von Regenschirmen etc.).
e) Kontrolle der Zu- und Abgänge sowie der Fluchtwege hin-sichtlich deren Durchlässigkeit und Sicherstellung einer unbe-hinderten Flucht im Ereignisfall.
f) Aufrechterhaltung der Sauberkeit, Ordnungsdienste und Aus-kunftserteilung, soweit sie mit der Aufsichtstätigkeit zusam-menhängen.
g) Sonstige zweckdienliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Aufsichtsdienst (z.B. Informationsdienst, Regelung des Zutritts in Sonderbereiche, Beaufsichtigung von Fremdpersonal etc.).
h) Ergreifung von Maßnahmen im Alarmfall entsprechend den gesetzlichen Normen.

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Erstellt: 28.12.2014
Geändert: 28.12.2014
Artikel-ID: 12

Zu letzt Aktualisiert: 28.12.2014